Ladenlokal in guter Lage von Düsseldorf ca. 72qm zu vermieten

Ladenlokal in Düsseldorf

BEREITS NEU VERMIETET!

Kurzbeschreibung

Objekt-ID:
RWI 1193
Objektart:
Ladenlokal
Plz. u. Ort:
Düsseldorf
Gesamtfläche in m²:
72
Miet-/Kaufobjekt:
Miete
Miete:
vermietet
Miete Anmerkungen:
zzgl. NK und 19% MwSt.
Ablösesumme:
-
Kaution:
3 Nettomonatskaltmieten
Keller:
nein
Toilette:
ja
Baujahr:
1196
Objektzustand:
gepflegt
Energieausweis:
Energieausweistyp:
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger
Fernwärme
Energieverbrauchskennwert
257 kWh/(m²*a)
Verfügbar ab:
nach Vereinbarung

Objektbeschreibung

Sie sind auf der Suche nach einem Ladenlokal in Düsseldorf Oberbilk? Dann noch in einem gepflegten, repräsentativen und hochmodernen Umfeld?

Ein gutes Image und eine repräsentative Umgebung sind für Ihr Konzept wichtig? Wir haben das perfekte Ladenlokal für Sie!

Das Ladenlokal eignet sich für diverse Geschäftskonzepte, etwa als Ausstellungsfläche, Friseurladen Physiotherapie, Fitness, etc.

Das Ladenlokal befindet sich in Düsseldorf-Oberbilk. Es umfaßt ca. 72qm.

Zu dem Objekt kann ein oder mehrere Tiefgaragenstellplätze angemietet werden. Kosten €85,-/Parkplatz zzgl. 19% MwSt.

Ausstattung

Das Ladenlokal verfügt über eine attraktive Glasfassade und ein imposantes Atrium. Der Boden ist gefliest. Das Ladenlokal wird im Leerstand an den neuen Mieter übergeben.

Lage

Das Ladenlokal befindet sich im Stadtteil Oberbilk in B-Lage. Der Standort zeichnet sich durch höhste Zentralität aus. Die öffentlichen Verkehrsanbindungen sind optimal. Der Hauptbahnhof ist bequem fußläufig erreichbar. Eine U-Bahn-Haltestelle befindet sich unterhalb des Gebäudes. Eine Tiefgarage befindet sich unterhalb des Objekt. Hauptbahnhof: 10 Minuten zu Fuß Straßenbahn/U-Bahn: vor dem Haus Autobahnanschluss: 10 Minuten (A46 und A52)

Sonstiges

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Rufen Sie uns einfach an.

Geldwäschegesetz:

Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rhein-Wupper-Immo
Tel.: 0212 - 64 27 320

Tags: Ladenlokal Düsseldorf, Gewerbemakler, Immobilien Düsseldorf, freies Ladenlokal

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