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Lottoannahmestelle mit Post-Point in sehr guter Lage von Wuppertal abzugeben
Ladenlokal in Wuppertal
Objekt auf einen Blick
Kurzbeschreibung
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Überblick
Objektbeschreibung
Die Lottoannahmestelle ist vollständig ausgestattet. Neben den Lottoprodukten wartet dieser Kiosk in Wuppertal noch mit einem Post-Point auf.
Verkauft werden Tabakwaren, Getränke, Süßigkeiten, Eis, Zeitschriften/Zeitungen, Glückwunschkarten, Telefonkarten, Briefumschläge, Briefmarken. Ein Post-Point Bereich im Laden rundet das Sortiment ab.
Im März 2012 ist die Einführung des neuen "Euro-Jackpot" geplant.
Der Euro-Jackpot soll alle Dimensionen sprengen und das bisher Dagewesene in den Schatten stellen. Riesige Gewinnsummen sind geplant; das Glücksspiel in Deutschland wird mit dem Euro-Jackpot eine völlig neue Bedeutung erhalten.
Details
Ausstattung
Ein kleiner Raum im hinteren Bereich dient als Ruhezone/Abstellbereich. Dort befindet sich auch eine Toilette.
Standort
Lage
Weitere Hinweise
Sonstiges
Darüber hinaus ist für den Post-Point ebenfalls eine Schulung erforderllich.
Für diese Lottoannahmestelle kommen Interessenten in Betracht, die möglichst bereits eine Lottoschulung gemacht haben, keinen Schufa-Eintrag haben und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, die Ablösesumme für die Einrichtung und das Sortiment zu bezahlen.
Da es sich in der Regel bei den in unserer Vermarktung befindlichen Gewerbeimmobilien um laufende Geschäftsbetriebe handelt, wird hier keine Anschrift veröffentlicht.
Fordern Sie bitte ein ausführliches Exposé bei uns an, falls Sie weitere Informationen benötigen.
Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme, die höher als €10.000,- ist oder bei der die Pacht mehr als €10.000,- im Monat beträgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme, die höher als €10.000,- ist oder bei der die Pacht mehr als €10.000,- im Monat beträgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Sprechen Sie direkt mit Rhein-Wupper-Immo. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage die Objekt-ID RWI 1099.