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Top-Lottoannahmestelle in Düsseldorf - Nachfolger gesucht!
Lottoannahmestelle in Düsseldorf
Kurzbeschreibung
RWI 1178
Lottoannahmestelle
Düsseldorf
ca. 50 qm
Miete
vermietet
wird gefordert
ja
ja
Verbrauchsausweis
Gas
kurzfristig
Kurzbeschreibung
RWI 1178
Lottoannahmestelle
Düsseldorf
ca. 50 qm
Miete
vermietet
wird gefordert
ja
ja
Verbrauchsausweis
Gas
kurzfristig
Objektbeschreibung
Sehr gut laufende Lottoannahmestelle in Düsseldorf abzugeben. Der wöchentliche Lottoumsatz liegt bei €11.000,-. Es werden unter anderem Fahrkarten der Rheinbahn verkauft und das Objekt ist des weiteren eine Hermes Paketannahmestelle. Aktuell ist dieses Geschäft von Uhr 07:00 - Uhr 18:30 geöffnet. Samstags von Uhr 07:00 - Uhr 13:00. Eine Toilette und ein kleiner Keller zur Nutzung als Lagerfläche ist vorhanden.
Ausstattung
Lottotheke, zwei Ausfülltische, kleiner Getränke Kühlschrank, diverse Regale, kleiner Lagerraum. Der Boden ist gefliest. Eine Alarmanlage mit Aufschaltung ist vorhanden.
Lage
Das Objekt liegt in gut frequentierter A-Lage.
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rhein-Wupper-Immo
Tel.:
0212 - 64 27 320
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